Cannabis Rechtslage
Wenn in diesen Artikeln von "Suchtgift" oder "Rauschgift" die Rede ist, handelt es sich dabei um Begriffe, die üblicherweise in Gesetzestexten zur Beschreibung "nicht verkehrsfähiger" psychoaktiver Substanzen verwendet werden. Ob es sich bei Cannabis wirklich um ein Suchtgift handelt ist sehr fraglich. Das Auftreten einer körperlichen Abhängigkeit konnte bisher nicht bestätigt werden. Die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit ist sicher nicht wesentlich höher als beim Alkohol.
In fast allen Staaten der Welt sind Besitz, Erwerb, Einfuhr und Herstellung von Cannabis sowie Handel und Weitergabe heute gesetzlich verboten. Der Konsum ist zwar meist nicht ausdrücklich untersagt, da aber auch das Halten eines Joints als "Sachherrschaft" interpretiert werden kann, ist auch der Konsum indirekt verboten. Auch in Holland ist - entgegen der Meinung vieler Kiffer - Cannabis nicht völlig legal. Der Konsum, Besitz und Handel werden in einem gewissen Rahmen bloß toleriert.
Den Ursprung hat das Verbot, das Mitte des 20. Jahrhunderts fast weltweit durchgesetzt wurde, in machtpolitischen, wirtschaftlichen und rassistischen Motiven (siehe Der Weg in die Illegalität). Ob es auch ohne dem Drängen der USA dazu gekommen wäre ist fraglich.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Forschungsprojekte, sowie Pharmakonzerne, denen unter bestimmten Umständen Aufzucht von THC-reichen Cannabissorten und Forschung auf Anfrage gestattet werden können.
Samen - auch THC-reicher Sorten - dürfen in den meisten Staaten mit einigen Einschränkungen im Fachhandel verkauft werden. Auch der Verkauf von Stecklingen ist meist erlaubt, sofern ihr THC-Gehalt nicht gewisse Grenzen überschreitet.
Zum medizinischen Gebrauch ist der Einsatz von natürlichen Cannabis-Produkten weiterhin fast weltweit untersagt, allerdings können in den meisten Staaten mittlerweile Präparate, die synthetische Cannabinoide enthalten, wie "Marinol", verschrieben werden.
Zum Anbau von Nutzhanf gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. In einigen Staaten war der Anbau nie verboten, in anderen wie Deutschland ist sein Verbot wieder aufgehoben worden - In manchen Staaten darf der THC-Gehalt bestimmte Grenzen nicht überschreiten, in anderen ist lediglich der Anbau mit dem Ziel der Suchtgiftgewinnung untersagt, was in der Praxis meist kaum einen Unterschied macht.
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Kommentare
Live von der Suchstoffkommission in Wien, Internationale Politik
Das CNDBlog 2011 ist ein Projekt der Internationalen Organisation für Schadensminderung (International Harm Reduction Association, IHRA) und ist eine Partnerschaft mit dem Internationalen Konsortium für Drogenpolitik (International Drug Policy Consortium, IDPC). Es ist eine bürgergesellschaftliche Aktion, um die Transparenz in den Sitzungen der 54. Tagung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen vom 21.-25. März 2011 sicherzustellen.
Die Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) ist die Institution, welche die globale Drogenpolitik verwaltet. Trotz des wichtigen Mandats zieht es die Kommission vor, im Geheimen zu Arbeiten.
Die Treffen werden nicht im Internet ausgesendet, es weden weder Protokolle noch Zusammenfassungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Suchtstoffkommission stimmt niemals ab, somit ist es schwierig herauszufinden, welche Postition die eigene Regierung bei Schlüsselthemen vertritt. Das CNDBlog ist ein Versuch, diese Lücke zu schliessen und stündliche Berichte zu den Debatten und Entscheidungen während des 54. Treffens der Suchtstoffkommission zur Verfügung zu stellen.
Du willst wissen, welche Postitionen deine Regierung zu der globalen Drogenpolitik vertritt? Du kannst es nur auf dem CNDBlog.org herausfinden!
http://www.cndblog.org - Englisch-sprachig
Weitere Übersetzungen von interessanten Artikeln auf http://www.hanfplantage.de/
Cannabis-Petition 2010 in Deutschland - jetzt mitmachen!
Cannabis-Petition 2010 in Deutschland - jetzt mitmachen und weitersagen! www.cannabispetition.de
Jetzt mitzeichnen: Petition “Cannabiskonsumenten entkriminalisieren”
Geschrieben von: Georg Wurth
Nutze dein demokratisches Mitspracherecht jetzt, zeichne die Petition mit, leite die Information an alle Freunde weiter und zeige den Abgeordneten des Petitionsausschusses, wie viele Menschen endlich die Verfolgung von Cannabiskonsumenten stoppen wollen.
Verzögerung…
Es war gar nicht so einfach, diese Petition online zu bekommen. Die Ausschussverwaltung hatte die Petition zunächst abgelehnt. Deshalb ist meine Petition vom 21.10.2010 erst heute, am 14.12.2010, online gegangen. Wie es dazu kam, werde ich in einem weiteren Beitrag erläutern. Jetzt ist es erstmal wichtig, so schnell wie möglich so viele Mitzeichner wie möglich zu bekommen.
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Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode!
Petitionen zum gleichen Thema werden pro Legislaturperiode nur einmal behandelt. Eine Petition, die eine vollständige Legalisierung von Cannabis gefordert hatte, gab es kurz nach der Wahl – sie wurde abgelehnt. Das ist einer der Gründe, warum ich in meiner Petition nicht die Legalisierung, sondern die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere. Fakt ist jedenfalls: Bis 2013 wird das die letzte offizielle Petition für eine liberalere Cannabispolitik in Deutschland sein. Danach werden wir uns wieder mit dem DHV-Protestmailer und Briefen etc. begnügen müssen.
Also: Dies ist keine Übung! Dies ist der Ernstfall! Nimm jetzt dein demokratisches Mitspracherecht in Anspruch und unterzeichne die Petition!
Mehrheit für Entkriminalisierung!
Ein weiterer Grund dafür, dass ich in der Petition “nur” die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere: Es gibt dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung, die die derzeitige harte Haltung gegenüber Cannabiskonsumenten kritisiert und liberaler mit ihnen umgehen möchte. Das hat unsere EMNID-Umfrage im Sommer dieses Jahres ergeben. So dürfte es dem Ausschuss deutlich schwerer fallen, die Petition schnell abzuhaken. Es gibt viel mehr Befürworter einer Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten als die Politiker bisher begriffen haben. Wir sind viele!
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Wir brauchen viele!
Sollten wir es schaffen, in den ersten 3 Wochen 50.000 Mitzeichner zu finden, wäre ein “Aufrufen” der Petition im Ausschuss gesichert. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum die Petition nach so langer Wartezeit ausgerechnet jetzt online geht, so dass diese Frist in die Weihnachts- und Sylvesterzeit fällt. Ob wir dieses Ziel erreichen oder nicht: viel hilft viel! Unser vorsichtiges Ziel für die erste Woche: 1.000 Teilnehmer. Es ist wichtig, dass an dieser Aktion ungewöhnlich viele Menschen teilnehmen, deshalb ist es auch wichtig, dass alle diese Nachricht an alle Freunde weiterleiten und sie zu bitten, auch mitzumachen. Nur so können wir jene Menschen zum Mitmachen bewegen, die der Hanfverband nicht direkt erreicht.
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Hier der vollständige Text der Petition:
Text der Petition
Cannabiskonsumenten entkriminalisieren. -
Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.
Begründung
Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.
Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher!
Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.
Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:
1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.
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Auf der Seite des Ausschusses kann man übrigens nicht nur Mitzeichnen, sondern auch mitdiskutieren. Seit heute morgen sind es gerade bereits 21 Diskussionsbeiträge. Und 111 Mitzeichner.
Jetzt mitmachen und Freunden per Email Bescheid sagen:
Informiere deine Bekannten und Freunde über die Petition!
Petitionen sind umso wirksamer, je mehr Mensch mitmachen. Unterstütze uns, möglichst viele Unterzeichner für die Petition zu gewinnen, indem du Freunde und Bekannte über die Aktion informierst – benutze entweder dein eigenes Mail-Programm oder unsere Nachrichtenvorlage unten für den Versand über soziale Netzwerke!
Nachrichten-Vorlage für Emails und soziale Netzwerke:
Betreff: Jetzt mitmachen: Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten!
Hallo!
Ich habe gerade an einer Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten teilgenommen. Darin wird wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, Aenderungen des Betaeubungsmittelgesetzes zu beschliessen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden. Hast du nicht Lust, auch mitzumachen:
http://hanfverband.de/petition
Wenn viele Menschen an der Aktion teilnehmen, schaffen wir es vielleicht, einige Verantwortliche zum Nachdenken zu bringen.
Eine Mehrheit der Bevoelkerung steht dabei hinter uns, wie eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes gerade gezeigt hat. Es ist Zeit fuer eine Trendwende in der Cannabispolitik!
Mehr Informationen dazu findest du auf http://cannabispetition.de und der Seite des DHV http://hanfverband.de
beste Gruesse
Die Legalisierung von Marihuana in Kalifornien rückt näher
Es ist nicht mehr lange hin, bis die Wähler darüber entschieden haben, ob in Kalifornien alsbald rauschfähiges Cannabis für Personen über 21 Jahren legal sein wird. Damit einher gehen weitere Regularien. So ist weiterhin ausgeschlossen, unter dem Einfluss von Drogen Auto zu fahren. Nun, da die Kampagne in die letzten Runden geht, kommen immer weitere Unterstützer der Beendigung der Verbote in Kalifornien hinzu. Ende letzter Woche wurde die Liga der Vereinten Latino-Amerikanischen Bürger von Kalifornien (LULAC) – ein Teil der nationweit ältesten Latinobürgerrechtsgruppe – Unterstützer der Kampagne Proposition 19. “Die gesamten Verbotsgesetze funktionieren weder für Latinos, noch für die Gesellschaft als ganzes,” sagte Argentina Dávila-Luévano, LULAC’s Bundeslandvorstand in einer Stellungnahme.
Weiter auf der Hanfplantage: Die Legalisierung von Marihuana in Kalifornien rückt näher