San-Pedro-Kaktus Rechtslage

Der San-Pedro-Kaktus ist im Fachhandel frei erhältlich. Wie beim Peyotekaktus gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen für die Pflanze selbst. Strenggenommen könnte der Kaktus zwar aufgrund des enthalten Meskalin, das als „Suchtmittel“ gilt, beschlagnahmt werden, in der Praxis wird es aber wohl kaum dazu kommen, da in Europa heute – wenn überhaupt – eher der stärker wirkende Peyote-Kaktus konsumiert wird und auch dessen Besitz kaum strafrechtlich verfolgt wird.