Ecstasy Streckmittel

Ursprünglich war es reines MDMA bzw. MDMA-verwandte Substanzen (in Tablettenform natürlich mit wirkungslosen Füllstoffen versetzt), das unter dem Namen Ecstasy verkauft wurde. Bei richtiger Dosierung stellt es keine allzu hohe Gefahr dar, doch bald wurde es üblich, mit anderen Substanzen versetztes MDMA als Ecstasy zu verkaufen. Hiervon gehen auch die größten Gefahren aus, denn oft werden von verantwortungslosen Herstellern Substanzen gemischt, die lebensgefährliche Wechselwirkungen hervorrufen können. Beliebtes Streckmittel – teilweise auch bei den Konsumenten – sind Amphetamine. Manchmal findet sich auch das gefährliche Nervengift Strychnin in beschlagnahmten Ecstasyproben. Oft werden auch Tabletten als Ecstasy verkauft, die zwar verschieden Drogen, aber kein MDMA mehr enthalten oder überhaupt nur Placebos sind. Ein weiteres Problem ist, dass bei der komplizierten Herstellung von MDMA leicht weitere giftige Stoffe entstehen. Ecstasy mit hoher Reinheit wird in den Niederlanden hergestellt. Mittlerweile wird allerdings der größte Teil des europäischen Marktes von osteuropäischen Drogenlabors beliefert. Dort wird zwar am weitaus günstigsten produziert, auf der anderen Seite aber auch extrem unsauber gearbeitet und viel gepanscht.

Um dem Konsum gefährlicher Drogenkombinationen vorzubeugen, gibt es auf manchen Techno-Veranstaltungen mittlerweile die Möglichkeit, sein Ecstasy anonym von Fachleuten auf die genaue Zusammensetzung hin testen zu lassen (in Deutschland mittlerweile wieder verboten, in Österreich wird „Drugsceening“ immer noch mit großem Erfolg druchgeführt). Erstaunlicherweise nehmen viele Raver dieses Angebot auch an. Mitunter führen die erschreckenden Ergebnisse der Tests auch bei der Person, die die Probe zur Verfügung stellte, zu einem Verzicht. Die Erfahrung mit solchen Tests zeigt wieder einmal, dass bloße Prävention meist heuchlerische Pflichterfüllung des Staates ist und wenig bewirken kann. Vernünftige Drogenpolitik muss immer auch auf die Konsumenten eingehen und darf sich nicht auf bloßes Aussprechen von Warnungen beschränken.